Medizinische Vorsorge und Rehabilitation

Für Kinder, Jugendliche und Eltern

Prävention ist ein elementarer Baustein in punkto nachhaltiger Gesundheit. In dieses weite Feld gehören auch „Kuren“ - sprich, Leistungen zur medizinischen Vorsorge. Hier haben wir als Ihre BKK XY verschiedenste Leistungen im Portfolio, nicht zuletzt auch in Form einer Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahme.

Wann Eltern die Leistung in Anspruch nehmen sollten

Eltern, die unter gesundheitlichen Beschwerden wie zum Beispiel Rückenschmerzen, Atemwegserkrankungen, psychischen Gesundheitsstörungen oder Long-Covid-Folgen leiden, sollten diese Leistungen in Anspruch nehmen. Mitentscheidend für die Bewilligung und Aufnahme in einer speziellen Einrichtung, wie etwa des Müttergenesungswerks, sind auch Schwierigkeiten aus der Elternrolle, zum Beispiel bei einer Doppelbelastung durch Arbeit und Kindererziehung oder als Alleinerziehender.

Tipp: schnellstmöglich einen Antrag stellen

Sollte das bei Ihnen der Fall sein, stellen Sie schnellstmöglich mit einem ärztlichen Attest einen Antrag bei der BKK XY. Wir übernehmen im Fall der Zusage für drei Wochen die Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.

Kinder können mitkommen

Kinder können in der Regel bis zum zwölften Lebensjahr dabei sein, wenn die Betreuung zu Hause nicht gewährleistet werden kann. Sind Kinder selbst erkrankt, können sie nach Vorlage eines Attests (mit-)behandelt werden.

Wann macht ambulante Kur-Vorsorge Sinn?

Grundsätzlich gilt: besser früher als zu spät. Wenn die Gesundheit gefährdet ist bzw. wenn die Krankheit bereits besteht, sollte ein entsprechend ausgewiesener Kurort das Ziel der Wahl sein. Durch ortsgebundene Heilmittel wie etwa Thermen, Gesundheitsprogramme und Ähnliches ist der Erfolg größer als die Weiterbehandlung am Wohnort.

Wie wird das ganze abgerechnet?

Neben den Kurmitteln sind Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung vorgesehen. Die Arztkosten werden über den Kurarztschein abgerechnet. Möglich ist auch eine Kostenübernahme für eine stationäre Behandlung in einer Vertragseinrichtung. Dies gilt grundsätzlich für drei Wochen (für Kinder bis zum 14. Lebensjahr bis zu sechs Wochen), wenn zum Beispiel der Rentenversicherungsträger nicht zuständig ist.

Bei wem kann ich mehr zum Thema erfahren?

Ihr Ansprechpartner

BKK XY, Telefon, 
Ansprechpartner ...

Mehr im Web

Mehr dazu auf der Website von „Deutsches Müttergenesungswerk“:

Individuelle Beratung zu den Kurmaßnahmen erhalten

Reha für Kinder und Jugendliche

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Rehabilitation dann, wenn Kinder und Jugendliche chronisch krank sind oder wenn ihre Gesundheit gefährdet ist. So kann die spätere Lebensqualität und Erwerbsfähigkeit gesichert werden. Zunächst sollen jedoch Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederhergestellt, zumindest gebessert werden, damit Kinder wieder voll an Schule, Ausbildung und Freizeit teilhaben können.

Persönliche Voraussetzungen ...

sind u. a. Erkrankungen der Atemwege, der Haut, des Bewegungsapparates, neurologische Krankheiten und psychische Störungen, Übergewicht, Krebserkrankungen und zum Beispiel auch eine gestörte Sprachentwicklung sowie Folgen von Covid-19. Grundsätzlich ist die Kinder- und Jugend-Rehabilitation bis zum 18. Lebensjahr möglich, es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Altersgrenze.

... und versicherungsrechtliche Voraussetzungen

In den vergangenen zwei Jahren wurden von einem Elternteil für mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge gezahlt oder die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren ist erfüllt.

Die Rehakliniken …

sind nach dem neuesten medizinischen Standard ausgestattet. Sie bieten entsprechend dem individuellen Therapieplan ärztliche, pädagogische und physiotherapeutische Behandlungen (auch Ergo- bzw. Sporttherapie) sowie Logopädie und berufsvorbereitende Leistungen an. Schulkinder erhalten Unterricht in den Hauptfächern möglichst nach dem Lehrmaterial ihrer Heimatschule. Übernommen werden die gesamten Kosten in der Regel für mindestens vier Wochen.

Eltern können sogar ihr Kind begleiten, wenn dies für den Erfolg erforderlich ist, insbesondere wenn das Kind noch nicht zwölf Jahre alt ist. Möglich sind auch Leistungen zur Nachsorge am Heimatort.

Der Weg zur Rehabilitation

Veröffentlicht: 22.07.2022 - Aktualisiert: 21.07.2023