Realität durchbricht geplante Maßnahmen

„Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.“

Dieses Zitat des 1832 geborenen „Max und Moritz“-Autors Wilhelm Busch passt auch im Jahr 2022 noch prima. Denn: Die Ampelkoalition in Berlin hatte sich doch so viel vorgenommen … doch dann schlug die Realität zu.

Schwieriger kann ein Umfeld für Reformen kaum sein

Zunächst wollte und will das Corona-Virus nicht weichen. Dann folgte die Inflation auf traurigem Rekordniveau. Und schließlich kam der Krieg in der Ukraine mit den bekannten Folgen für die (Energie-)Versorgung und bereits zuvor hohen Preise hinzu. Schwieriger kann ein Umfeld für Reformen kaum sein. Doch jetzt nimmt die Gesundheits- und Sozialpolitik Fahrt auf.

Mitte 2021 beschlossen, jetzt modifiziert

Beispiel Pflege-Bereich: Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen geschlossen werden, die tarifliche Gehälter zahlen. Mit Verspätung auf den Weg gebracht wurde zudem ein Pflegebonus – ähnlich der Sonderzahlung im Jahr 2020 – für Pflegekräfte in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Er soll auch eine Anerkennung für besondere Belastungen durch die Corona-Pandemie sein.

Reformen in der Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose einen Zuschlag von 0,35 Prozent zum Beitrag. Andererseits werden Eltern, unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten Kinder, mit dem gleichen Betrag belastet. Das Bundesverfassungsgericht sieht diese Regelung als nicht verhältnismäßig an – ein eindeutiger Auftrag an die Regierung, dies alsbald zu ändern. Am besten zusammen mit der (über-)fälligen Reform der Pflegeversicherung. Im Koalitionsvertrag gibt es dazu konkrete Vorschläge.

Das Bundesverfassungsgericht hat den eindeutigen Auftrag an die Regierung gegeben, die Pflegeversicherung anzupassen.

Höherer Mindestlohn

Bereits beschlossen ist die Anpassung des Mindestlohns. Dieser beträgt ab Oktober 12 Euro. Gleichzeitig steigt die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro monatlich; sie gilt für diese Beschäftigten auch als Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Diese beträgt sonst 470 Euro.

Sorgen Sie für sich vor

Bei all diesen universellen Entwicklungen lohnt sich jedoch auch der ganz persönliche Blick auf Ihren Gesundheits-Terminkalender: Sind Früherkennung, Check-up, Hautkrebsvorsorge, Zahnuntersuchungen und Impfungen noch aktuell? Falls nein, können Sie jetzt für 2022 noch zeitnah Termine vereinbaren – Ihrer Gesundheit zuliebe.

Ihre BKK

Veröffentlicht: 25.07.2022 - Aktualisiert: 21.07.2023