Zahnbehandlung und Digitalisierung

Der eHKP revolutioniert Behandlungsplanung

Seit Beginn dieses Jahrs ersetzt der elektronische Heil- und Kostenplan (eHKP) bei Zahnbehandlungen den bisherigen aus Papier. Hierzu haben die Krankenkassen und Zahnärzte ein neues elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnbehandlungen vereinbart. Die flächendeckende, praktische Umsetzung dauert noch an.

Die wichtigsten Neuerungen für gesetzlich Versicherte

  • Wegfall des „Papierkrams“ (rosa Formular) – Sie erhalten keine Antragsunterlagen mehr.

  • schnellere Bearbeitung durch direkte Datenübertragung.

  • Zur Beantragung der geplanten Behandlung bei der Krankenkasse dient das analoge Formular „Patienteninformation“, das direkt beim Zahnarzt zu unterschreiben ist.

  • Genehmigung/Ablehnung erfolgt direkt von der Krankenkasse gegenüber dem beantragenden Zahnarzt. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse ein Kenntnisschreiben dazu.

Veröffentlicht: 24.07.2023 - Aktualisiert: 31.07.2023