Bessere Versorgung, mehr Patientenrechte

Längst fällige Reformen waren selten so umfangreich

Die Liste längst fälliger Reformen im Gesundheitsbereich war selten so umfangreich wie zu Beginn des Jahres 2023. Da geht es zum Beispiel um Langzeitschäden einer Coronainfektion oder -impfung. Einerseits warten Betroffene noch immer auf eine gute Therapie, andererseits ist eine schnellere Anerkennung von (schweren) Impfschäden erforderlich. Dass Impfschäden bei weniger als einer von 10.000 Impfungen vorkommen, ist für Betroffene nur ein schwacher Trost.

Umfassende Reform für die Pflege

Bei der Pflegeversicherung stehen nicht einzelne Maßnahmen im Vordergrund: Eine umfassende Reform ist hier längst fällig. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sollen zum Beispiel die Leistungen – vor allem für die häusliche Pflege – verbessert werden, auch durch einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Um die Finanzen zu stabilisieren soll der Beitragssatz bereits zum 1. Juni 2023 steigen. Gleichzeitig wird nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts der Kinderlosenzuschlag erhöht, aber der Beitrag für Versicherte mit mehreren Kindern weiter vermindert.

UPD als Stiftung bürgerlichen Rechts

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland soll zum Jahresbeginn 2024 in eine Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden, finanziert hauptsächlich von den gesetzlichen Krankenkassen. Insbesondere durch die gehäuften Erkältungskrankheiten in den Wintermonaten (Stichwort RSV) kam es zu Lieferengpässen, vor allem bei patentfreien Arzneimitteln für Kinder. Ein spezielles Gesetz mit der Abkürzung ALBVVG soll dies für die Zukunft verhindern.

Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten stets die bestmögliche medizinische Versorgung der Versicherten im Blick haben.

Einigkeit über die Versorgung in Krankenhäusern

Über das Ziel der Krankenhausreform besteht weitgehend Einigkeit: Eine ortsnahe, qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung soll dauerhaft gesichert werden. Zunächst klingt die Einteilung in Grund-, Regel- und Maximalversorgung recht plausibel, jedoch müssen die Details genau geklärt werden: Welches Krankenhaus gibt Kompetenzen ab, welches wird gegebenenfalls geschlossen oder umgewidmet? Zu guter Letzt liegt die Planungshoheit bei den einzelnen Bundesländern mit der Einbindung der kommunalen Verwaltungsebenen. So bleibt nur zu hoffen, dass alle Beteiligten stets die bestmögliche medizinische Versorgung der Versicherten im Blick haben.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich zusammen mit seinem Ministerium viel vorgenommen. Nach dem fulminanten Start verkommt der Weg durch alle politische Gremien hoffentlich nicht zu einem Schneckentempo.

Ihre BKK

Veröffentlicht: 11.04.2023 - Aktualisiert: 21.07.2023