So ist die Pflege zu Hause gesichert

Ausführliche Beratung inklusive

Das ist Realität: Pflegebedürftige möchten möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben! Und das sind beeindruckende Zahlen: Von den insgesamt 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland, werden 3,3 Millionen, also 80 Prozent, zu Hause versorgt. Auch das ist Realität: Der weitaus überwiegende Teil, nämlich 2,3 Millionen werden sogar alleine durch Angehörige betreut. Das kostet viel Kraft und der Zeitaufwand ist entsprechend dem Pflegegrad meist sehr hoch. Aber: Pflegende Angehörige werden nicht alleine gelassen. Neben Pflegegeld und professioneller Pflege gibt es verschiedene Möglichkeiten, pflegende Angehörige zu entlasten. Verschiedene Leistungen wurden ab Jahresbeginn erhöht – alle Leistungen werden zum Jahresbeginn 2025 um 4,5 Prozent angehoben!

Pflegebedürftige können wählen

... und zwar zwischen Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste und einer Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Tätige. Dafür gibt es ein Pflegegeld, das zum Beispiel 573 Euro monatlich bei Pflegegrad 3 und 765 Euro bei Pflegegrad 4 beträgt. Auch für eine professionelle Pflege (u. a. Körperpflege, Ernährung, Betreuung usw.) wurden die Leistungen zum 1. Januar 2024 wesentlich erhöht. Sie betragen:

Pflegegrad    bis zum Gesamtwert von monatlich
2 761 Euro
3 1.432 Euro
4 1.778 Euro
5 2.200 Euro

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden! Dazu ein Beispiel: Wenn bei Pflegegrad 3 von den Sachleistungen in Höhe von 1.432 Euro 50 Prozent (= 716 Euro) abgerufen werden, wird das Pflegegeld ebenfalls zu 50 Prozent (= 286,50 Euro) ausbezahlt.

Die Pflegesachleistung wird nicht voll benötigt?

Nicht verbrauchte Leistungen können dann – bis zu 40 Prozent des Anspruchs – für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet, also „umgewandelt“ werden. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 werden von den zur Verfügung stehenden 1.432 Euro monatlich nur 60 Prozent (= 859,20 Euro) beansprucht, 40 Prozent = 572,80 Euro können für eine Pflegebegleitung verwendet werden, um zum Beispiel die pflegende Ehefrau zu entlasten.

Den „Entlastungsbetrag“ nutzen!

Wie der Name bereits vorgibt, dient diese – zusätzliche – Leistung von 125 Euro monatlich (insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr) für Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuung bzw. Entlastung Pflegender oder Pflegebedürftiger). Der Entlastungsbetrag kann auch genutzt werden für Kurzzeit- bzw. Tages-/Nacht- sowie für Verhinderungspflege und für besondere Angebote der Pflegedienste.

Wer pflegt bei Urlaub oder Krankheit?

Ist zum Beispiel die Ehefrau durch Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse eine sog. Verhinderungspflege für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr und bis zu 1.612 Euro, ggf. noch erhöht um bis zu 806 Euro auf dann 2.418 Euro für nicht beanspruchte Kurzzeitpflege; für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 (bis vollendetes 25. Lebensjahr) gelten erweiterte Leistungen bis zum Gesamtbetrag von 3.386 Euro für längstens acht Wochen. Übrigens: Die Hälfte des Pflegegeldes wird weitergezahlt.

Tages- oder Nachtpflege

Ideal zum Beispiel für Pflegebedürftige, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind! Übernommen werden die pflegebedingten Aufwendungen, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro monatlich. Diese Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu Pflegesachleistungen und Pflegegeld beansprucht werden.

Für die Kurzzeitpflege gibt es bis zu 3.386 Euro jährlich

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere bei Krisensituationen in der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Kurzzeitpflege ist für maximal acht Wochen und bis zu 1.774 Euro im Kalenderjahr vorgesehen, ggf. erhöht um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommener Verhinderungspflege. Maßgebend sind, wie auch bei der Tages-/Nachtpflege, die pflegebedingten Aufwendungen. Wieder gilt: Die Hälfte des Pflegegeldes wird weitergezahlt.

Auch diese Leistungen erleichtern die Pflege

Dazu zählen Pflegekurse (auch digital möglich), digitale Pflegeanwendungen, Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Notrufsysteme, Verbrauchsprodukte) und Wohnungsanpassungen (z. B. Türverbreiterungen, pflegegerechter Umbau des Badezimmers).

Weitere Informationen

Bei Fragen – auch zu den ergänzenden Leistungen der Krankenversicherung – wenden Sie sich an XY 

www.bmg.bund.de – Online-Ratgeber Pflege

www.wege-zur-pflege.de – Pflegetelefon: 030 20179131

www.pflegen-und-leben.de

Veröffentlicht: 23.01.2024 - Aktualisiert: 05.03.2024