Sicherheit und Komfort durch Digitalisierung

Das elektronische Rezept kann entweder mit der Gesundheitskarte, mit einer App oder einem QR-Code als Papierausdruck in der Apotheke eingelöst werden.

Das Wichtigste vorweg: Gesundheitsdaten zählen zu den besonders sensiblen Daten, die gut geschützt werden müssen.

Und tatsächlich absolut geschützt werden. Das „Digital-Gesetz“ zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ für eine bessere Forschung im Gesundheitswesen sehen umfassende Datenschutzmaßnahmen vor. Durch diese Mitte Dezember 2023 beschlossenen Gesetze werden elektronische Rezepte (E-Rezept) und die digitale Patientenakte (ePA) grundsätzlich für alle Versicherten Standard.

Das elektronische Rezept kann entweder mit der Gesundheitskarte, mit einer App oder einem QR-Code als Papierausdruck in der Apotheke eingelöst werden.

Ab Januar 2025 legen die Krankenkassen für alle Versicherten die elektronische Patientenakte an – sofern diese nicht widersprechen. Darüber wird die BKK XY noch ausführlich informieren. Die ePA ermöglicht, dass alle wichtigen Informationen für die Behandlung schnell zur Verfügung stehen: Diagnosen, Befunde, Therapiemaßnahmen, Berichte und die aktuelle Medikation. Versicherte können dann über eine ePA-App auf ihre Daten zugreifen und sie verwalten. Gespeichert werden künftig aktuelle Behandlungsdaten auch von den Arztpraxen. Falls diese nicht digitalisiert sind, werden sie zum Beispiel von der BKK XY erfasst.

Wichtig: Versicherte können Zugriffe sowohl zeitlich als auch inhaltlich begrenzen.

Ihre BKK

Veröffentlicht: 23.01.2024 - Aktualisiert: 29.01.2024