GesundheitsID

GesundheitsID soll eGK ab 2026 ersetzen

Ab dem 1. Januar 2024 wird die GesundheitsID in den Praxisalltag integriert und wird zur – (noch) freiwilligen – digitalen Identifikation verwendet.

Sicher und digital: Die neue Ära der Gesundheitsidentifikation

Digitale Identitäten ermöglichen es gesetzlich Versicherten, sich über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) einzuloggen. Gesetzlich versicherte Personen haben ab Anfang des Jahres die Möglichkeit, von ihrer Krankenkasse eine digitale Identität in Form einer GesundheitsID zu erhalten. Die Nutzung der GesundheitsID bleibt vorerst optional, wobei eine zusätzliche Schutzschicht in Form einer Zwei-Faktor-Authentifizierung für die Sicherheit der digitalen Identität sorgt.

Auch private Krankenversicherer werden schrittweise digitale Identitäten bzw. GesundheitsIDs für ihre Versicherten bereitstellen, um die Vorteile der Telematikinfrastruktur nutzen zu können. In der privaten Krankenversicherung sind digitale Identitäten auch Voraussetzung für den Online-Check-in, bei dem Patienten ihre Krankenversichertennummer per Smartphone an eine Arztpraxis übermitteln können.

Quelle und weitere Informationen finden Sie hier.

Veröffentlicht: 23.01.2024 - Aktualisiert: 23.02.2024