Vorwort

Versicherte können sich noch besser als bisher informieren, um eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die gewünschte Behandlung zu treffen

Cannabis-Freigabe und Klinikreform: 2 Brennpunkte der deutschen Gesundheitspolitik

Sie stehen sich nach wie vor unversöhnlich gegenüber: Befürworter und Gegner der Freigabe von Konsum-Cannabis! Eines ist weiterhin gesichert und unstrittig: Medizinal-Cannabis. Es kann ärztlich verordnet werden für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, die entweder lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigt.

Noch dramatischer: Reichlich Kritik und wenig Lob gibt es für die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach seit langem geplante Klinikreform; es geht um viel Geld und vor allem um Kompetenzen. Rund 300 Seiten umfasst sein Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG)“. Die meisten Beteiligten, Länder, Krankenhausträger, Verbände, Krankenkassen usw. sehen zwar die Notwendigkeit für grundlegende Veränderungen, wie so oft steckt aber der Teufel im Detail – die Umsetzung vor Ort ist das Problem.

Ein 1. Schritt wurde mit dem ebenfalls lange umstrittenen „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung“ vollzogen. Versicherte können sich noch besser als bisher informieren, um eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die gewünschte Behandlung zu treffen. Wie kam es doch noch zu einer Einigung im Vermittlungsausschuss und nachfolgend im Bundesrat? Lauterbach versprach den Ländern nicht nur kurzfristige Liquiditätshilfen, sondern auch einen 50 Mrd. € umfassenden Transformationsfonds für die anstehende Krankenhausreform. Damit die einzelnen Bundesländer, für die Krankenhausplanung und Investitionen zuständig, die Strukturen dem tatsächlichen Bedarf anpassen, um Qualität und Wirtschaftlichkeit nachhaltig zu verbessern.

Der Wermutstropfen: Die Hälfte, also 25 Mrd. € sollen die Krankenkassen, d. h. ihre Beitragszahler, finanzieren. Fazit: Dauer und Ausgang des Verfahrens ist ungewiss, mit Gewissheit werden die Kosten steigen.

Ihre BKK

Veröffentlicht: 12.04.2024 - Aktualisiert: 23.04.2024