Gesundheit von 0 bis 100

Neue und verbesserte Leistungen

Jeder Stillstand bedeutet in gewisser Weise auch Rückschritt. Die BKK XY setzt sich dafür ein, dass die Leistungen im gesetzlichen Rahmen nach aktuellen, wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen fortentwickelt werden. Über ihren Spitzenverband Bund wirkt sie zusammen mit Vertretern von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern im sogenannten „Gemeinsamen Bundesausschuss (abgekürzt G-BA)“ mit. Dort haben auch Patientenvertretungen ein Mitberatungs- und Antragsrecht. Hier eine Auswahl aktueller Entscheidungen:

Hype „Abnehmspritze“

Es geht um verschreibungspflichtige Arzneimittel wie zum Beispiel „Wegovy“ (Wirkstoff Semaglutid). In kurzer Zeit sollen ohne große Einschränkungen die Pfunde nur so purzeln!? Was ist dran an diesem Hype und wann zahlt die Krankenkasse? Zunächst steht fest: Ohne eine dauerhafte Veränderung der Ernährungsgewohnheiten ist ein langfristiger Erfolg, abgesehen von den Nebenwirkungen, nicht zu erzielen. Dieses Präparat und ähnliche Mittel können als sogenannte „Lifestyle“-Arzneien zur „Regulierung des Appetits und des Körpergewichts“ nicht auf Kosten der Versichertengemeinschaft verordnet werden. Ausnahme: im Rahmen einer Diabetes-mellitus-Therapie, also bei dauerhaft erhöhten Blutzuckerwerten.

Neu: Impfung gegen Dengue

Die Kosten für diese Impfung werden übernommen für Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virusinfektion durchgemacht haben und entweder in ein Endemiegebiet reisen (Reiseimpfung) oder gezielte Tätigkeiten mit diesem Virus ausüben (berufliche Indikation).

Früherkennung für Frauen

Frauen nehmen die jährlichen Krebsfrüherkennungsmaßnahmen – im Vergleich zu Männern – weitaus häufiger in Anspruch. Ein wesentlicher Grund: Die Untersuchungen beginnen bereits mit dem 20. Lebensjahr, die für Männer starten erst mit 45 Jahren. Ab dem 30. Lebensjahr wird auch die Brust untersucht und ab 50 Jahren folgt alle 2 Jahre die Einladung zur Mammographie. Ab Juli 2024 ist diese wichtige Vorsorge statt bis 70 Jahren dann bis zum 75. Lebensjahr vorgesehen. Eine ausführliche Entscheidungshilfe klärt umfassend auf. Wieder ein Blick in die Zukunft: Der G-BA prüft derzeit, ob der Beginn dieser Leistung auf das 45. Lebensjahr vorverlegt werden soll. Weitere Untersuchungen sind vorgesehen zur Früherkennung von Haut- und Darmkrebs. Gehen Sie auf Nummer Sicher und nutzen Sie alle für Ihre Gesundheit so wichtigen Angebote.

Damit Kinder gesund aufwachsen

Früherkennung ist der beste Start

Nach den umfangreichen Untersuchungen während der Schwangerschaft (Mutterschaftsvorsorge) beginnt mit dem ersten Atemzug ein ebenso umfangreiches Früherkennungsprogramm: Insgesamt 10 Untersuchungen, davon 6 im 1. Lebensjahr, sorgen dafür, dass Störungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Dazu zählen Tests 

  • auf angeborene Herzfehler
  • auf Störungen des Hormon-, Blut-, Immun- und neurovaskulären Systems
  • auf Mukoviszidose und Hörstörungen.

Aktuell berät der G-BA über einen Test auf Vitamin-B12-Mangel: Er gefährdet – im Gegensatz zum später erworbenen Defizit – stark die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Geplant ist außerdem eine neue Untersuchung U10 im Alter von 9 bis 10 Jahren; dadurch soll u. a. die noch viel zu geringe Teilnahme an der Impfung gegen Humane Papilloma-Viren für Mädchen und Jungen verbessert werden. Ein Meilenstein in der Verhinderung, insbesondere von Genitalkrebs.

Übrigens: Im neuen gelben „Kinderuntersuchungsheft“ ist auf Seite 14 auch eine „Stuhlfarbkarte“ abgebildet: Bei einer auffallend blassen Stuhlfarbe kann ein Gallengangverschluss vorliegen. Unbehandelt führt das etwa im 2. bis 3. Lebensjahr zu einem Leberversagen.

Impfung gegen Meningokokken „B“

„14“ ist die neue Glückszahl. Durch Meningokokken B ausgelöste Erkrankungen sind zwar selten, sie können aber für Säuglinge und Kleinkinder durch eine Hirnhautentzündung und Sepsis sehr schwer bis tödlich verlaufen. Geimpft wird frühzeitig im Alter von 2, 4 und 12 Monaten. Kombinationsimpfstoffe, sehr erprobt und zuverlässig, verringern nicht nur die Anzahl der Arztbesuche, sondern auch der Impfungen. Allerdings ist derzeit für diese zusätzliche Impfung noch eine eigene Spritze erforderlich. Sie kann zusammen mit anderen Impfungen erfolgen. Zum vollständigen Impfschutz bis zum Ende des 2. Lebensjahres zählen auch: 

  • Rotaviren
  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Pertussis
  • Hib
  • Poliomyelitis
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken
  • Meningokokken C
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln und Varizellen. 

Insgesamt also 14. Oft konträr diskutiert: Kann das Immunsystem von (Klein)Kindern diese Vielzahl überhaupt verkraften? Im täglichen Leben behauptet sich das Immunsystem der Kinder mit einer weitaus höheren Anzahl von Viren und Bakterien.

Gesunde Zähne – ein Leben lang!

Früh übt sich: Vom ersten Zähnchen an ist die Pflege wichtig. Die BKK XY stellt auch dazu die passenden Leistungen bereit: Kinder haben zwischen dem 6. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr Anspruch auf 6 zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Dazu gehört auch das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung. Bisher war grundsätzlich ein hohes Kariesrisiko Voraussetzung für diese Prophylaxe. Künftig entfällt diese Einschränkung. Übrigens: Zahngesundheitsuntersuchungen sind ein Leben lang vorgesehen.

Veröffentlicht: 12.04.2024 - Aktualisiert: 24.04.2024