Bundeskabinett beschließt Cannabis-Gesetz
| Aktualisiert: 10.01.2024
Umgang mit Cannabis
Bundeskabinett beschließt Cannabis-Gesetz Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) verabschiedet.
Wesentliche Punkte des Gesetzes sind:
- Teil-Legalisierung: Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der private oder gemeinschaftliche Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen sind in Zukunft gestattet. Strenge Vorgaben gelten für Anbauvereinigungen.
- Werbung für Konsum-Cannabis wird verboten, und der Konsum in der Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen ist untersagt.
- Medizinal-Cannabis bleibt verschreibungspflichtig.
- Das Gesetz wird nach vier Jahren evaluiert.
Veröffentlicht: 24.10.2023 - Aktualisiert: 10.01.2024