Bundeskabinett beschließt Cannabis-Gesetz

Umgang mit Cannabis

Bundeskabinett beschließt Cannabis-Gesetz Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) verabschiedet.

Wesentliche Punkte des Gesetzes sind:

  • Teil-Legalisierung: Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der private oder gemeinschaftliche Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen sind in Zukunft gestattet. Strenge Vorgaben gelten für Anbauvereinigungen.
  • Werbung für Konsum-Cannabis wird verboten, und der Konsum in der Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen ist untersagt.
  • Medizinal-Cannabis bleibt verschreibungspflichtig.
  • Das Gesetz wird nach vier Jahren evaluiert.

Veröffentlicht: 24.10.2023 - Aktualisiert: 10.01.2024