Vorwort

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

seit Jahren wurde sie immer wieder versprochen: die „große Pflegereform“. Doch als sie - im parlamentarischen Endspurt vor der Sommerpause und vor der Bundestagswahl - endlich kam, reichte es nur für ein „Reförmchen”. Als Grund nennt Gesundheitsminister Jens Spahn die Tatsache, dass es vorrangig die Corona-Pandemie zu bewältigen galt.

Starten wir mit einem positiven Rückblick

In den vergangenen Jahren wurden tatsächlich zusätzliche Stellen für Pflegekräfte geschaffen und Vergütungszuschläge eingeführt. Auch wurden Maßnahmen getroffen, um die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu verbessern.

Bereits im Juni 2021 wurde zudem das „Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz” verabschiedet. Es bietet in naher Zukunft digitale Pflegeanwendungen einschließlich Modellvorhaben, mit denen Telepflege erprobt werden sollen. Auch die Beratung und sogar Pflegekurse in digitaler Form sind dann möglich.

„Das Risiko von Pflegebedürftigkeit steigt – und der Finanzierungs­bedarf wächst.”

Tarifvertrag wird Pflicht und Weiterbildung gefördert, Leistungen werden erhöht

Und die Pflegereform vom Juli 2021? Ab September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarifvertrag bezahlen. Investiert wird auch in die Weiterbildung sowie in Maßnahmen zur Personalgewinnung.

Erstmals seit fünf Jahren werden ab Januar 2022 zudem einzelne Leistungen wieder erhöht, darunter die Pflegesachleistungen um rund 5 Prozent - bei Pflegegrad 3 steigt sie so z. B. von 689 auf 724 Euro monatlich. Sogar um 10 Prozent erhöht sich das Budget für die Kurzzeitpflege (von 1.612 auf 1.774 Euro jährlich). Außerdem werden Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen bei ihrem Eigenanteil entlastet. Dies wird je nach Dauer gestaffelt, z. B. um 5 Prozent nach zwölf Monaten und bis zu 70 Prozent nach drei Jahren.

Berücksichtigt werden allerdings nur die Aufwendungen für die Pflege selbst, nicht für Unterkunft und Verpflegung.

Woher kommt das Geld?

Bleibt die Fragen, wer diese Verbesserung finanziert. Grundlegend gilt: Die Pflegeversicherung erhält einen Zuschuss von einer Milliarde Euro jährlich aus Steuermitteln. Außerdem erhöht sich der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte um 0,1 v. H. auf 0,35 v. H., was weitere 400 Millionen Euro in die Kassen spült. Nicht vergessen werden darf dabei der demografische Faktor: Die Menschen werden immer älter, womit das Risiko von Pflegebedürftigkeit steigt – und der Finanzierungsbedarf potenziell weiter wächst.

Fazit: Die Pflegeversicherung wird auch für die nächste Bundesregierung eine Dauerbaustelle bleiben.

Ihre BKK

Veröffentlicht: 09.07.2021 - Aktualisiert: 21.07.2023