Digitalisierungsgesetz

Was kommt und was es bedeutet

Mehr digitale Helfer für die Pflege. Mehr Telemedizin. Ein einfacherer Zugang zur Video Sprechstunde - und zudem eine Weiterentwicklung von elektronischer Patientenakte und E-Rezept. Auch die Telematikinfrastruktur (TI) soll im Zuge dessen weiterentwickelt und benutzerfreundlicher werden.

Gesundheitswesen wird zukunftsfester

Zum „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)“ – so der offizielle Name – konstatierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer offiziellen Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums: „Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung.

Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für die Pflege nutzbar. Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfester.“

3 Dinge, die digitaler - und besser - werden sollen:

1. Vielfältige DiPA-Neuerungen

Ob es darum geht, Gesundheitsübungen eigenständig durchzuführen oder den aktuellen Zustand bei Demenz oder Unbeweglichkeit zu stabilisieren oder gar zu verbessern:

Pflegebedürftige können DiPAs (Digitale Pflegeanwendungen) auf Smartphone, Tablet und Computer vielseitig einsetzen. Künftig soll ein neues Verfahren prüfen, welche davon erstattungsfähig sind. Ein Übersichts-Verzeichnis soll bei der entsprechenden Recherche helfen. Weitere Verbesserungen im DiPA-Bereich umfassen:

  • Daten aus DiGAs können in die ePA eingepflegt werden.
  • DiGA-bezogene Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen sollen vergütet werden.
  • Daten- und Informationssicherheit werden verbessert.

2. Umfangreicheres Telemedizin-Angebot

Bislang wurden Vor-Ort-Arzttermine vermittelt  – künftig soll dies für Versicherte auch für telemedizinische Leistungen aus einer Hand erfolgen.

Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll ebenfalls Telemedizin-Leistungen im Programm haben. Damit Video-Sprechstunden besser gefunden werden können, soll ein entsprechendes, nutzerfreundliches Portal für Leistungserbringer und Versicherte geschaffen werden. Wichtig für Arbeitnehmer: Arbeitsunfähigkeit soll künftig ebenfalls per Fernbehandlung festgestellt werden können. Erweitert bzw. ermöglicht werden telemedizinische Leistungen zudem für:

  • Heilmittelerbringer
  • Hebammen
  • psychotherapeutische Akutbehandlungen

3. Optimierte Infrastruktur der Telematik und weitere Neuerungen

Einige weitere der vielen avisierten Maßnahmen umfassen unter anderem dies:

  • Die Gematik soll einen angepassten Zugang zur Telematik Infrastruktur entwickeln. Die Vorgaben: Sicher, wirtschaftlich, erweiterbar und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepasst soll er sein.
  • Die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern werden erweitert.
  • Die kontaktlos einsetzbare elektronische Gesundheitskarte soll künftig nicht mehr nur reiner Datenspeicher sein, sondern auch als Versicherungsnachweis dienen können.
  • Die elektronischen Notfalldaten sollen zur elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt werden. Dazu werden sie mit den Hinweisen der Versicherten zum Aufbewahrungsort ihrer persönlichen Erklärungen kombiniert. 
  • Der elektronische Medikationsplan soll nicht mehr auf der eGK gespeichert, sondern in eine eigene Anwendung überführt werden.
  • Abgabe, Änderung und Widerruf der Organspende-Erklärungen sollen im neuen Organspende-Register auch über die Versicherten-Apps der Krankenkassen abgegeben, geändert und widerrufen werden können. Auch, wenn die Versicherten keine eGK nutzen, soll das möglich sein.
  • Weiterentwicklung der ePA: Versicherte sollen unter anderem Rezeptinformationen in ihren elektronischen Patientenakten einstellen können.
  • Die Datenbasis des bestehenden Nationalen Gesundheitsportal soll weiter ausgebaut werden

Veröffentlicht: 06.07.2021 - Aktualisiert: 21.07.2023